Goldbarren auf einem Dokument auf Schreibtisch — Entgeltumwandlung in physisches Gold

Steuerfreie Sachbezüge in Edelmetall — die Brutto-für-Brutto-Mechanik, die viele Steuerberater nicht auf dem Schirm haben


Wenn du als Unternehmer oder Geschäftsführer schon einmal versucht hast, deinen Mitarbeitern „mehr Netto“ zu geben, kennst du das Dilemma: 50 € mehr Brutto kommen nur 25–28 € Netto an. Über 50 % der Erhöhung fließen direkt in Steuer- und Sozialabgaben. Was, wenn ich dir sage, dass dieselben 50 € als steuerfreier Sachbezug in Form von Edelmetall zu 100 % beim Mitarbeiter ankommen — ohne dass du als Arbeitgeber mehr ausgibst?

Das ist keine Steuersparmodell-Werbung, sondern deutsches Steuerrecht aus § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG. Drei Mechaniken arbeiten zusammen — und kombiniert ergeben sie bis zu 780 € steuerfrei pro Mitarbeiter pro Jahr in physischem Gold, Silber, Platin oder Palladium.

In diesem Beitrag bekommst du die genaue Mechanik, die rechtlichen Grenzen und den Effizienz-Vergleich, der zeigt, warum diese Variante in der Praxis um den Faktor zwei schlägt, was eine klassische Brutto-Erhöhung leistet.

Was das nicht ist — Abgrenzung zur klassischen Entgeltumwandlung

Wichtig vorweg: Was ich hier beschreibe, ist keine Entgeltumwandlung im klassischen Sinn. Bei der echten Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG, § 3 Nr. 63 EStG) verzichtet ein Arbeitnehmer auf einen Teil seines Brutto-Gehalts, das dann in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds fließt — typischerweise mit einem Versicherer als Träger. Edelmetall lässt sich auch in dieser Variante einbauen (z. B. über Edelmetall-Direktversicherungen einzelner Anbieter), das ist aber ein anderer, deutlich nischigerer Pfad.

Hier geht es um den Mainstream-Weg: Sachbezüge zusätzlich zum Lohn, gestützt auf drei voneinander unabhängige EStG-Vorschriften, die sich kombinieren lassen.

Die drei Mechaniken im Überblick

Mechanik Rechtsgrundlage Höchstbetrag Zeitlich Steuerlich
Sachbezugsfreigrenze § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG 50 € / Monat monatlich steuer- und sv-frei
Anlassbezogene Sachzuwendung § 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG 60 € / Anlass mehrmals jährlich steuer- und sv-frei
Pauschalierte Sachzuwendung § 37b EStG 10.000 € / Jahr jährlich 30 % AG-Pauschalsteuer

Alle drei können kombiniert werden. Beispiel-Rechnung: 12 × 50 € (monatlich) + 3 × 60 € (Anlässe) = 780 € steuerfrei pro Jahr = Ø 65 € pro Monat.

Mechanik 1: Der 50-€-Sachbezug nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG

Das ist das Herzstück. Seit dem 01.01.2022 erlaubt der Gesetzgeber Arbeitgebern, ihren Mitarbeitern bis zu 50 € pro Monat in Sachform als steuer- und sozialversicherungsfreien Bezug zu gewähren — vorher waren es 44 €.

Die strikten Voraussetzungen:

  • Sachbezug, kein Bargeld. Bis 2010 noch umstritten, seit den BFH-Urteilen vom 11.11.2010 (Az. VI R 41/10, 21/09 und 27/09) ist klar: Edelmetalle in Form von Barren sind als Sachbezug anerkannt.
  • Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn — ausdrücklich keine Gehaltsumwandlung. Der Sachbezug kommt on top, nicht statt.
  • Monatliche Auszahlung — die 50 € gelten pro Monat, nicht pro Jahr.
  • Bei Überschreitung der 50 € wird der gesamte Betrag steuer- und sv-pflichtig. Es ist eine Freigrenze, kein Freibetrag — also keine 51-Euro-Spielereien.
  • Nur Barren, keine Anlagemünzen. Krügerrand, Wiener Philharmoniker, Maple Leaf etc. sind in ihren Herkunftsländern formal gesetzliche Zahlungsmittel und damit aus deutscher Steuersicht Geld, nicht Sachbezug. Für die 50-€-Mechanik scheiden sie aus.

Wer kann profitieren: Alle Mitarbeitergruppen — Vollzeit, Teilzeit, Minijobber, Auszubildende, Geschäftsführer (auch Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, sofern ein Dienstvertrag vorliegt — dazu unten mehr). Selektive Gewährung ist möglich, du musst nicht alle gleich behandeln.

Auf der Lohnabrechnung wird der Bezug als „Sachbezug, st/sv-frei“ eingetragen (typische Lohnart-Nummer 2481). Steuer-Brutto und SV-Brutto sinken um den Sachbezug-Betrag — die 50 € fließen außerhalb des Steuer- und SV-Pfads.

Der Effizienz-Vergleich, der die Mechanik in den Schatten stellt

Hier wird greifbar, warum der Sachbezug der klassischen Brutto-Erhöhung haushoch überlegen ist. Beispiel: Mitarbeiter mit 4.000 € Brutto, Steuerklasse III/IV, gesetzlich versichert.

Status quo + 50 € Brutto-Erhöhung + 50 € Sachbezug (Edelmetall)
Arbeitgeber zahlt insgesamt 4.818 € 4.878 € (+60,23 €) 4.868 € (+50,00 €)
Arbeitnehmer netto 2.558 € 2.584 € (+25,88 €) 2.608 € (+50,00 €)
Effizienz 25,88 € / 60,23 € ≈ 43 % 50,00 € / 50,00 € = 100 %

Heißt im Klartext: Aus den klassischen +50 € Brutto-Erhöhung kommen netto nur 26 € beim Mitarbeiter an, dafür kostet sie dich 60 € als Arbeitgeber — der Rest verschwindet in Steuer und Sozialabgaben. Beim Sachbezug ist das Verhältnis 1:1.

Über 12 Monate macht das 600 € Netto-Mehr-pro-Mitarbeiter — und das pro Person. Bei 10 Mitarbeitern sind es 6.000 € jährlich, der vollständig als Sachbezug ankommt.

Mechanik 2: Anlassbezogene Sachzuwendungen (§ 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG)

Zusätzlich zur monatlichen 50-€-Schiene gibt es persönliche Ereignisse, an denen du als Arbeitgeber bis zu 60 € pro Anlass steuer- und sv-frei zuwenden kannst — unabhängig von der 50-€-Sachbezugsgrenze.

Anerkannte Anlässe (eine Auswahl): Geburtstag, Hochzeit, Geburt eines Kindes, bestandene Prüfung (Gesellenprüfung, Führerschein, Weiterbildung), Beförderung, Dienstjubiläum, Pensionierung, Schulabschluss, Kommunion / Konfirmation, Silberhochzeit / Goldhochzeit, sogar Todesfall oder Scheidung.

Nicht anerkannt: Weihnachten, Ostern, allgemeine Feiertage, Betriebsjubiläen — das sind keine persönlichen Ereignisse.

Wichtig:
– Die Zuwendung muss im Ereignismonat ausgezahlt werden.
– Bei Überschreitung der 60 € → gesamter Betrag steuerpflichtig.
– Mehrere Anlässe in einem Monat? Möglich — jeder Anlass hat eine eigene 60-€-Grenze.
– Dokumentation Pflicht: Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Zertifikat etc.

In der Praxis kommen so über das Jahr meist 3–4 Anlässe pro Mitarbeiter zusammen, die in physischem Edelmetall ausgezahlt werden — weitere 180–240 € pro Mitarbeiter pro Jahr.

Mechanik 3: Die 10.000-€-Pauschale (§ 37b EStG)

Für größere Zuwendungen — typisch für Geschäftsführer, leitende Angestellte oder als Sonder-Bonus — gibt es § 37b EStG. Bis 10.000 € pro Empfänger pro Jahr kann der Arbeitgeber Sachzuwendungen mit einer 30 %-Pauschalsteuer abgelten. Sozialversicherungsbeiträge fallen zusätzlich an.

Mechanik:
– Sachzuwendung (kein Barlohn)
– Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn (keine Umwandlung)
– Schriftliche Vereinbarung zwischen AG und AN
– Pauschalsteuer wird vom Arbeitgeber getragen (30 % zzgl. Soli, ggf. Kirchensteuer)
– Bei Überschreitung der 10.000 € → gesamter Betrag regulär steuerpflichtig
Selektive Anwendung nicht zulässig: Wenn du § 37b nutzt, gilt das einheitlich für alle Sachzuwendungen eines Kalenderjahres

In der Praxis: Ein 10.000-€-Goldbarren als Jahres-Bonus für den Geschäftsführer kostet das Unternehmen ca. 13.000 € (Goldwert + 30 % Pauschalsteuer + SV-Anteil). Der GF erhält den vollen Sachwert ohne Lohnsteuer und ohne Belastung des persönlichen Steuersatzes.

Der Spezialfall Gesellschafter-Geschäftsführer

Der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ist ebenfalls berechtigt, alle drei Mechaniken zu nutzen.

Dies gilt auch dann, wenn der GGF aufgrund seiner Beteiligung (>50 %) arbeits- und sozialversicherungsrechtlich nicht als Arbeitnehmer gilt — steuerlich wird er als Arbeitnehmer seiner eigenen GmbH betrachtet, sofern ein Dienstvertrag vereinbart wurde. Konsequenz: Der GGF kann legal Sachbezug + Anlasszuwendung + Pauschale für sich selbst nutzen.

Das ist einer der lukrativsten Anwendungsfälle, gerade weil viele Steuerberater diese Möglichkeit nicht aktiv vorschlagen.

Der Prozess in der Praxis — wie das konkret läuft

Die Abwicklung ist nüchterner, als die Steuerersparnis vermuten lässt:

  1. Erstgespräch (kostenlos) — Bestandsaufnahme: Welche Rechtsform, wie viele Mitarbeiter, welche Mechaniken passen zu deinem Setup?
  2. Vereinbarung zwischen AG und AN schriftlich aufsetzen — bei § 8 als formloses Lohnschreiben, bei § 37b als formelle Zuwendungsvereinbarung. Word-Vorlagen liefere ich.
  3. Wahl des Edelmetalls und der Stückelung — pro Mitarbeiter eine Wahl aus Gold / Silber / Platin / Palladium. Mindestbeträge meist ab 25 €.
  4. Lohnbüro / Steuerberater einbinden — Lohnabrechnung wird angepasst, Eintragung als Sachbezug st/sv-frei.
  5. Dauerauftrag pro Mitarbeiter vom Firmenkonto an den Edelmetall-Anbieter. Jeder Mitarbeiter braucht einen eigenen separaten Zahlungseingang — kein Sammeltransfer.
  6. Lagerung im Hochsicherheits-Edelmetalldepot — typischerweise Zollfreilager Schweiz, Versicherung im Lagerentgelt enthalten. Lagerkosten liegen bei rund 0,4 – 0,8 % p. a. — planbar, kein Schock, aber existent.
  7. Jährliche Aufstellung für die Buchhaltung — Pflicht-Dokumentation für eine mögliche Lohnsteuer-Außenprüfung.

Die Verwaltung läuft danach automatisch — du musst dich monatlich um nichts mehr kümmern.

Häufige Fragen

Reicht die 50-€-Grenze nicht aus für einen sinnvollen Vermögensaufbau?

50 € pro Monat klingt klein, ist aber bei langer Laufzeit und Edelmetall-Wertentwicklung erheblich. Beispielrechnung: 50 € monatlich über 50 Jahre Berufsleben mit durchschnittlich 9 % Wertsteigerung p. a. ergeben (gemäß Ratior-Beispielrechnung) ca. 513.000 € Endkapital bei 30.000 € Einzahlung. Mit 65 € (50 + Ø Anlasszuwendung) sind es ca. 628.000 €. Die 9 % sind ein Goldpreis-Durchschnitt der letzten Jahrzehnte — keine Garantie, aber ein realistischer historischer Mittelwert.

Funktioniert das auch für Einzelunternehmer ohne GmbH?

Nein, nicht direkt. Die drei Mechaniken setzen ein Arbeitsverhältnis voraus. Wenn du Einzelunternehmer bist und nur dich selbst „beschäftigst“, greifen sie nicht. Mit GmbH-Struktur ändert sich das — dann bist du Geschäftsführer mit Dienstvertrag und kannst die Mechaniken nutzen.

Was, wenn ein Mitarbeiter den Job wechselt?

Das Edelmetall im Lagerplatz gehört dem Mitarbeiter — er nimmt es mit. Beim neuen Arbeitgeber kann er einen neuen Sachbezug beziehen, falls dieser das Programm anbietet. Der bisherige Lagerplatz bleibt bestehen, der Mitarbeiter kann privat weiterzahlen oder den Bestand auch ruhen lassen.

Kann ich auch Anlagemünzen statt Barren wählen?

Für die steuerfreie Sachbezugs-Mechanik nicht — Anlagemünzen wie Krügerrand sind in ihren Herkunftsländern formal Zahlungsmittel und gelten aus deutscher Sicht nicht als Sachbezug. Für privaten Kauf außerhalb der Sachbezugs-Mechanik sind Anlagemünzen weiterhin steuerlich attraktiv (12-Monats-Haltefrist nach § 23 EStG greift normal).

Was sieht das Finanzamt bei einer Lohnsteuer-Außenprüfung?

Die Dokumentation ist das A und O. Du brauchst:
– Schriftliche Vereinbarung AG/AN
– Monatliche Aufstellung pro Mitarbeiter (Datum, Betrag, Edelmetall, Lagerplatz)
– Lohnabrechnungen mit eingetragenem Sachbezug
– Bei Anlasszuwendungen: Nachweis des Anlasses
– Bei § 37b: separate Pauschalierungs-Erklärung

Wenn diese Unterlagen sauber sind, ist die Mechanik anstandslos. Das ist normales deutsches Steuerrecht, kein Steuersparmodell.

Kann ich auch eine Edelmetall-Direktversicherung als bAV-Variante nutzen?

Ja, das ist ein anderer Pfad — anbieterabhängig. Einzelne Versicherer (z. B. Stuttgarter, Rheinische) bieten Direktversicherungen mit Edelmetall-Bezug an. Hier greift dann § 3 Nr. 63 EStG mit einer Steuer-Stundungs-Logik (höhere Beträge als 50 € möglich, dafür nachgelagerte Besteuerung in der Rente). Wenn das für deine Situation interessant ist, sprich uns gezielt darauf an — der Beratungs-Flow ist deutlich anders als bei den drei Sachbezugs-Mechaniken.


Wichtig: Dieser Beitrag ist eine persönliche Markteinschätzung von Alfred Lohmann und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte gehören ins individuelle Gespräch — idealerweise mit deinem Steuerberater an der Seite. Für eine individuelle Beratung: Kostenloses Erstgespräch vereinbaren

→ Mehr Begriffe und Definitionen findest du im Glossar
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→ Allgemeines zum 100g-Goldbarren-Kauf: 100g Goldbarren kaufen
→ Zur Lagerung in der Schweiz: Zollfreilager-Besichtigung

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