Für Unternehmer

Edelmetalle im Betrieb. Mitarbeiter binden.

Als Unternehmer weißt du: Geld auf dem Geschäftskonto verliert an Wert. Gleichzeitig suchst du Wege, gute Mitarbeiter zu binden und Steuern legal zu optimieren. Physische Edelmetalle sind ein historisch bewährter Sachwert und bieten drei eigenständige steuerliche Mechaniken, die zusätzlich zum Lohn wirken können.

Hinweis zur steuerlichen Umsetzung: Die hier dargestellten Mechaniken können bei korrekter Gestaltung steuerlich vorteilhaft sein. Voraussetzung sind insbesondere Sachbezug statt Barlohn, zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn, Einhaltung der Freigrenzen, saubere Bewertung und Dokumentation sowie der Ausschluss einer Gehaltsumwandlung. Ob und in welcher Höhe die einzelne Gestaltung im konkreten Fall zulässig ist, sollte vor Umsetzung mit deinem Steuerberater geprüft werden. Diese Seite ersetzt keine steuerliche Beratung.

Drei rechtliche Mechaniken

Wie du Edelmetalle im Unternehmen nutzt

Alle drei Wege sind zusätzlich zum Lohn — keine Entgeltumwandlung, keine Versicherungsverträge. Sie lassen sich kombinieren.

50 € Sachbezug pro Monat

§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG. Monatlich bis zu 50 € als Sachbezug in Edelmetall-Barren — zusätzlich zum Lohn, keine Gehaltsumwandlung. Bei Einhaltung der Voraussetzungen können Sachbezüge steuer- und sozialversicherungsfrei sein (Stand 06/2026, im Einzelfall mit Steuerberater zu prüfen — keine Steuerberatung). Freigrenze: Bei Überschreitung wird der gesamte Betrag steuerpflichtig. Macht bis zu 600 €/Jahr pro Mitarbeiter.

60 € pro persönlichem Anlass

R 19.6 Abs. 1 LStR. Bei besonderem persönlichem Anlass (Geburtstag, Hochzeit, Geburt, Dienstjubiläum): bis zu 60 € brutto pro Anlass als Sachzuwendung, neben dem 50-€-Sachbezug. Ebenfalls eine Freigrenze; Geldzuwendungen sind immer Arbeitslohn. Bei drei Anlässen pro Jahr und Mitarbeiter sind das weitere 180 €.

Pauschale bis 10.000 €/Jahr

§ 37b EStG. Für größere Zuwendungen — typisch Geschäftsführer-Bonus oder Sonderprämien — kann der Arbeitgeber bis zu 10.000 € pro Empfänger und Jahr mit 30 % pauschal versteuern. Eine Sachzuwendung in Edelmetall kann bei korrekter Pauschalierung für den Empfänger lohnsteuerfrei bleiben. Anders als beim 50-€-Sachbezug ist diese Pauschalierung bei eigenen Mitarbeitern in der Regel sozialversicherungspflichtig; die genaue Behandlung sollte vorab steuerlich geprüft werden.

Rechtliche Basis

Warum wir vorsorglich nur Barren einsetzen

Maßgeblich für einen steuerfreien Sachbezug ist, dass der Mitarbeiter eine Sache erhält und kein Geld. Diesen Grundsatz (Sachlohn statt Barlohn) hat der Bundesfinanzhof am 11. November 2010 geklärt (Az. VI R 21/09, VI R 27/09, VI R 41/10); seit 2020 ist die Abgrenzung zusätzlich gesetzlich geregelt. Physische Barren sind eindeutig keine Zahlungsmittel — damit ist die Einordnung als Sachbezug unstrittig.

✓ Sachbezugsfähig

Gold-, Silber-, Platin- und Palladium-Barren in Anlagequalität (LBMA-zertifiziert). Die Reinheit muss dokumentiert sein.

Warum keine Münzen?

Bei Anlagemünzen mit Nennwert- bzw. Zahlungsmittelfunktion im Herkunftsland ist die steuerliche Einordnung aufwändiger und streitanfälliger. Wir setzen deshalb vorsorglich nur Barren ein, um Diskussionen bei der Lohnsteuerprüfung zu vermeiden.

Warum das funktioniert

Ein echtes Win-Win

✓ Für den Mitarbeiter

  • Sachwertbaustein zusätzlich zum Lohn — bei Einhaltung der Voraussetzungen ohne Abgaben (Stand 06/2026, keine Steuerberatung)
  • Physisches Eigentum statt Papiervermögen
  • Physische Edelmetalle als historisch bewährter Sachwert
  • Mitnehmbar bei Job-Wechsel

✓ Für dich als Arbeitgeber

  • SV-Ersparnis beim 50-€-Sachbezug und der 60-€-Aufmerksamkeit
  • Attraktiver Benefit für Mitarbeitergewinnung und -bindung
  • Minimaler Verwaltungsaufwand — läuft automatisch
  • Sachbezug als Personalaufwand und Betriebsausgabe abziehbar

Der Effizienz-Vergleich

50 € Sachbezug schlagen 50 € Brutto-Erhöhung um den Faktor zwei

Beispiel: Mitarbeiter mit 4.000 € Brutto, Steuerklasse III/IV, gesetzlich versichert. Beispielhafte Größenordnung. Keine steuerliche Beratung — bitte mit deinem Steuerberater abstimmen.

50 € → 26 €
Bei +50 € Brutto-Erhöhung
kommt netto nur 26 € beim Mitarbeiter an
≈ 43 % Effizienz

50 € → 50 €
Bei +50 € Sachbezug
kommt netto 100 % beim Mitarbeiter an
100 % Effizienz

≈ 1.200 €
Ersparte SV-Beiträge
10 MA × 12 Monate, ~20 % AG-Anteil
Grössenordnung

Beispielrechnung

10 Mitarbeiter · drei Mechaniken kombiniert

Beispielhafte Größenordnung. Keine steuerliche Beratung — bitte mit deinem Steuerberater abstimmen.

6.000 €
Sachbezug
10 × 50 € × 12 Monate
§ 8 Abs. 2 S. 11 EStG

1.800 €
Anlasszuwendungen
3 Anlässe × 60 € × 10 MA
R 19.6 LStR

7.800 €
Steuer- und SV-frei
bei Einhaltung der Voraussetzungen (Stand 06/2026)
Pro Jahr · vollumfänglich Betriebsausgabe

Zusätzliche Option

Edelmetall als Betriebsvermögen

Neben den drei Lohnoptimierungs-Mechaniken kannst du Edelmetall auch direkt im Betriebsvermögen deiner Kapitalgesellschaft halten — als physischen Sachwertbaustein. Edelmetalle sind ein historisch bewährter Sachwert; eine bestimmte Wertentwicklung ist damit nicht verbunden. Die steuerliche Behandlung hängt von Rechtsform und Bilanzierung ab. Für Geschäftsführer ist außerdem eine Darlehens-Strategie möglich, bei der das Unternehmen ein zinstragendes Darlehen zu marktüblichem Zins an den Geschäftsführer gibt, der damit privat Edelmetall kauft. Beide Wege besprechen wir individuell — sie passen nicht zu jeder Konstellation.

Edelmetalle im Unternehmen nutzen?

Lass uns in 30 Minuten klären, welche Mechaniken für dein Unternehmen Sinn ergeben — Sachbezug, Anlasszuwendung, Pauschalierung oder Betriebsvermögen. Kostenlos, unverbindlich.

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Häufige Fragen

Für Unternehmer

Funktionieren die Sachbezugs-Mechaniken für jede Rechtsform?

Voraussetzung ist ein Arbeitsverhältnis nach deutschem Recht. Bei Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) klar gegeben. Bei Einzelunternehmen oder GbR funktioniert es nur für angestellte Mitarbeiter, nicht für die Inhaber selbst — diese müssten dafür eine GmbH-Struktur aufsetzen. Die Details klären wir im Gespräch, gemeinsam mit deinem Steuerberater wenn gewünscht.

Kann ich als Gesellschafter-Geschäftsführer das Programm für mich selbst nutzen?

Ja. Auch der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH gilt mit Dienstvertrag lohnsteuerlich als Arbeitnehmer — die Mechaniken können grundsätzlich auch für ihn in Betracht kommen. Wichtig: Beim beherrschenden GGF (Beteiligung über 50 Prozent) sind eine klare, im Voraus getroffene und fremdübliche Vereinbarung (z. B. per Gesellschafterbeschluss) sowie deren tatsächliche Durchführung zwingend, sonst droht eine verdeckte Gewinnausschüttung. Da ein beherrschender GGF meist nicht sozialversicherungspflichtig ist, entfällt für ihn der SV-Vorteil — der Steuervorteil bleibt. Die Umsetzung sollte mit dem Steuerberater abgestimmt werden.

Wie hoch ist der Verwaltungsaufwand?

Minimal. Nach der einmaligen Einrichtung läuft das Programm automatisch — pro Mitarbeiter ein Dauerauftrag vom Firmenkonto, die monatliche Aufstellung kommt fertig zur Lohnabrechnung. Die Lohnsteuer-Außenprüfung verlangt eine saubere Dokumentation; die Vorlagen liefern wir.

Kann ich Edelmetalle als Betriebsvermögen halten?

Ja. Physisches Gold kann als Betriebsvermögen bilanziert werden. Die steuerliche Behandlung beim Verkauf hängt von Rechtsform und Bilanzierung ab — bei Personengesellschaften anders als bei Kapitalgesellschaften. Wichtig: Die 12-monatige Steuerfreiheit nach § 23 EStG gilt nur im Privatvermögen; im Betriebsvermögen einer Kapitalgesellschaft sind Wertsteigerungen bei Realisierung stets steuerpflichtig. Im Gespräch schauen wir, welche Variante für dich am sinnvollsten ist und wie sie sich mit den Sachbezugs-Mechaniken kombinieren lässt.

Was kostet mich die Beratung?

Nichts. Die Beratung ist für dich kostenlos. Meine Vergütung erfolgt über den Anbieter — aus dem ohnehin enthaltenen Gebührenanteil. Es entsteht keine separate Vermittlungsrechnung, sofern nicht vorab vereinbart.

Ist das auch für kleine Unternehmen sinnvoll?

Ja. Gerade kleine Unternehmen profitieren vom 50-€-Sachbezug als Mitarbeiter-Benefit — ohne großen Aufwand und ohne hohe Kosten. Schon ab einem Mitarbeiter sinnvoll, und beim Gesellschafter-Geschäftsführer einer Ein-Personen-GmbH ebenso.