Für Unternehmer

Betriebsvermögen schützen. Mitarbeiter binden.

Als Unternehmer weißt du: Geld auf dem Geschäftskonto verliert an Wert. Gleichzeitig suchst du Wege, gute Mitarbeiter zu binden und Steuern legal zu optimieren. Physische Edelmetalle bieten dir beides — Sachwert-Schutz und drei voneinander unabhängige steuerliche Mechaniken, die zusätzlich zum Lohn wirken.

Drei rechtliche Mechaniken

Wie du Edelmetalle im Unternehmen nutzt

Alle drei Wege sind zusätzlich zum Lohn — keine Entgeltumwandlung, keine Versicherungsverträge. Sie lassen sich kombinieren.

50 € Sachbezug pro Monat

§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG. Monatlich bis zu 50 € als steuerfreier Sachbezug an jeden Mitarbeiter — in Form von Edelmetall-Barren. Steuer- und sozialversicherungsfrei für beide Seiten. Macht 600 €/Jahr pro Mitarbeiter, 1:1 vom Aufwand zum Netto.

60 € pro persönlichem Anlass

§ 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG. Bei Geburtstagen, Hochzeit, Geburt, Dienstjubiläum, Beförderung: bis zu 60 € pro Anlass — unabhängig vom 50-€-Sachbezug. Bei drei Anlässen pro Jahr und Mitarbeiter sind das weitere 180 €.

Pauschale bis 10.000 €/Jahr

§ 37b EStG. Für größere Zuwendungen — typisch Geschäftsführer-Bonus oder Sonderprämien — kann der Arbeitgeber bis zu 10.000 € pro Empfänger und Jahr mit 30 % pauschal versteuern. Sachzuwendung in Edelmetall bleibt für den Empfänger steuerfrei.

Rechtliche Basis

Warum nur Barren — und keine Anlagemünzen

Der Bundesfinanzhof hat in seinen Urteilen vom 11. November 2010 (Az. VI R 41/10, VI R 21/09 und VI R 27/09) klargestellt, dass Edelmetalle als Sachbezug grundsätzlich anerkannt sind — solange sie nicht als Zahlungsmittel eingeordnet sind.

✓ Sachbezugsfähig

Gold-, Silber-, Platin- und Palladium-Barren in Anlagequalität (LBMA-zertifiziert). Die Reinheit muss dokumentiert sein.

✗ Nicht sachbezugsfähig

Anlagemünzen wie Krügerrand, Wiener Philharmoniker oder Maple Leaf sind in ihren Herkunftsländern formal Zahlungsmittel — und damit aus deutscher Steuersicht Geld, kein Sachbezug.

Warum das funktioniert

Ein echtes Win-Win

✓ Für den Mitarbeiter

  • Steuer- und sozialversicherungsfreier Vermögensaufbau
  • Physisches Eigentum statt Papiervermögen
  • Schutz vor Kaufkraftverlust
  • Mitnehmbar bei Job-Wechsel

✓ Für dich als Arbeitgeber

  • Einsparung von Sozialversicherungsbeiträgen
  • Attraktiver Benefit für Mitarbeitergewinnung und -bindung
  • Minimaler Verwaltungsaufwand — läuft automatisch
  • Sachbezug zu 100 % als Betriebsausgabe absetzbar
Der Effizienz-Vergleich

50 € Sachbezug schlagen 50 € Brutto-Erhöhung um den Faktor zwei

Beispiel: Mitarbeiter mit 4.000 € Brutto, Steuerklasse III/IV, gesetzlich versichert. Beispielhafte Größenordnung. Keine steuerliche Beratung — bitte mit deinem Steuerberater abstimmen.

50 € → 26 €
Bei +50 € Brutto-Erhöhung
kommt netto nur 26 € beim Mitarbeiter an
≈ 43 % Effizienz
50 € → 50 €
Bei +50 € Sachbezug
kommt netto 100 % beim Mitarbeiter an
100 % Effizienz
≈ 1.200 €
Ersparte SV-Beiträge
10 MA × 12 Monate, ~20 % AG-Anteil
Grössenordnung
Beispielrechnung

10 Mitarbeiter · drei Mechaniken kombiniert

Beispielhafte Größenordnung. Keine steuerliche Beratung — bitte mit deinem Steuerberater abstimmen.

6.000 €
Sachbezug
10 × 50 € × 12 Monate
§ 8 Abs. 2 S. 11 EStG
1.800 €
Anlasszuwendungen
3 Anlässe × 60 € × 10 MA
§ 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG
7.800 €
Steuer- und SV-frei
für alle Beteiligten
Pro Jahr · vollumfänglich Betriebsausgabe
Zusätzliche Option

Edelmetall als Betriebsvermögen

Neben den drei Lohnoptimierungs-Mechaniken kannst du Edelmetall auch direkt im Betriebsvermögen deiner Kapitalgesellschaft halten — als Sachwert-Reserve gegen Inflation und Krisenrisiken. Die steuerliche Behandlung hängt von Rechtsform und Bilanzierung ab. Für Geschäftsführer ist außerdem eine Darlehens-Strategie möglich, bei der das Unternehmen ein zinstragendes Darlehen an den Geschäftsführer gibt, der damit privat Edelmetall kauft. Beide Wege besprechen wir individuell — sie passen nicht zu jeder Konstellation.

Edelmetalle im Unternehmen nutzen?

Lass uns in 30 Minuten klären, welche Mechaniken für dein Unternehmen Sinn ergeben — Sachbezug, Anlasszuwendung, Pauschalierung oder Betriebsvermögen. Kostenlos, unverbindlich.

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Häufige Fragen

Für Unternehmer

Funktionieren die Sachbezugs-Mechaniken für jede Rechtsform?

Voraussetzung ist ein Arbeitsverhältnis nach deutschem Recht. Bei Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) klar gegeben. Bei Einzelunternehmen oder GbR funktioniert es nur für angestellte Mitarbeiter, nicht für die Inhaber selbst — diese müssten dafür eine GmbH-Struktur aufsetzen. Die Details klären wir im Gespräch, gemeinsam mit deinem Steuerberater wenn gewünscht.

Kann ich als Gesellschafter-Geschäftsführer das Programm für mich selbst nutzen?

Ja. Auch der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH gilt steuerlich als Arbeitnehmer seiner GmbH, sofern ein Dienstvertrag vereinbart wurde. Das gilt selbst dann, wenn er sozialversicherungsrechtlich nicht als Arbeitnehmer eingestuft wird — etwa bei einer Beteiligung über 50 Prozent. Konsequenz: Der GGF kann legal alle drei Mechaniken für sich selbst nutzen.

Wie hoch ist der Verwaltungsaufwand?

Minimal. Nach der einmaligen Einrichtung läuft das Programm automatisch — pro Mitarbeiter ein Dauerauftrag vom Firmenkonto, die monatliche Aufstellung kommt fertig zur Lohnabrechnung. Die Lohnsteuer-Außenprüfung verlangt eine saubere Dokumentation; die Vorlagen liefern wir.

Kann ich Edelmetalle als Betriebsvermögen halten?

Ja. Physisches Gold kann als Betriebsvermögen bilanziert werden. Die steuerliche Behandlung beim Verkauf hängt von Rechtsform und Bilanzierung ab — bei Personengesellschaften anders als bei Kapitalgesellschaften. Im Gespräch schauen wir, welche Variante für dich am sinnvollsten ist und wie sie sich mit den Sachbezugs-Mechaniken kombinieren lässt.

Was kostet mich die Beratung?

Nichts. Die Beratung ist für dich kostenlos. Meine Vergütung erfolgt über den Anbieter — aus dem ohnehin enthaltenen Gebührenanteil. Du zahlst keinen Aufschlag.

Ist das auch für kleine Unternehmen sinnvoll?

Ja. Gerade kleine Unternehmen profitieren vom 50-€-Sachbezug als Mitarbeiter-Benefit — ohne großen Aufwand und ohne hohe Kosten. Schon ab einem Mitarbeiter sinnvoll, und beim Gesellschafter-Geschäftsführer einer Ein-Personen-GmbH ebenso.