Für Arbeitgeber & Unternehmer

Edelmetalle als Mitarbeiter-Benefit: 50 € Sachbezug, 60 € Anlassgeschenk & § 37b sauber nutzen

50 € mehr Brutto kommen beim Mitarbeiter oft nur als rund die Hälfte netto an. Derselbe Betrag als monatlicher Sachbezug in physischen Edelmetall-Barren kann dagegen nahezu vollständig beim Mitarbeiter ankommen — bei gleichem Aufwand für dich als Arbeitgeber. Diese Seite zeigt dir den steuerlichen Rahmen (Stand 06/2026), den sauberen Prozess und die rechtlichen Grenzen. Wichtig vorab: Das ist eine Einordnung, keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung — die konkrete Umsetzung gehört in jedem Fall mit deiner Steuerberatung abgestimmt.

Worum es geht — und worum nicht

Kurz erklärt: Es geht um Sachzuwendungen zusätzlich zum Lohn in Form physischer Edelmetall-Barren — gestützt auf drei getrennte steuerliche Bausteine, die sich je nach Einzelfall kombinieren lassen. Das ist keine Entgeltumwandlung (kein Verzicht auf Brutto-Gehalt) und keine Kapitalanlage, sondern ein zusätzlicher Sachwert-Benefit für deine Mitarbeiter.

Als reiner Vermittler für physische Edelmetalle begleite ich dich bei der Auswahl eines passenden, anbieterneutralen Anbieters und beim sauberen Ablauf. Kauf-, Liefer- und Lagerverträge kommen ausschließlich zwischen dir bzw. deinen Mitarbeitern und dem jeweiligen Anbieter zustande. Steuerliche und rechtliche Bewertung übernimmt deine Steuerberatung — ich bin kein Verkäufer, Verwahrer, Steuer- oder Rechtsberater.

Für welche Arbeitgeber sich das lohnt — und für welche eher nicht

Passt gut, wenn du …

  • deinen Mitarbeitern einen spürbaren Benefit on top geben willst, ohne dass viel in Abgaben verschwindet
  • Mitarbeiter langfristig binden und wertschätzen möchtest
  • eine laufende Lohnbuchhaltung oder Steuerberatung hast, die die Eintragung sauber mitführt
  • Wert auf einen physischen Sachwert-Baustein statt auf einen weiteren Gutschein legst
  • als GmbH auch dich als Geschäftsführer mit Dienstvertrag einbeziehen willst
  • bereit bist, die nötige Dokumentation sauber zu führen

Eher nicht passend, wenn du …

  • Einzelunternehmer ohne Angestellte bist (es fehlt das Arbeitsverhältnis)
  • den Benefit als Gehaltsumwandlung statt zusätzlich gewähren möchtest — das ist hier ausgeschlossen
  • einen Bar-Bonus bevorzugst — Sachbezug ist ausdrücklich kein Geld
  • keine Kapazität für die laufende Dokumentation aufbringen kannst
  • auf Anlagemünzen bestehst — für den Sachbezug kommen nur Barren in Frage
  • kurzfristige Rendite erwartest — darum geht es hier nicht

Der steuerliche Rahmen: drei Bausteine

Stand 06/2026 · im Einzelfall mit der Steuerberatung prüfen · keine Steuerberatung

Die Grundlage bilden gesetzliche Regelungen und die Verwaltungsauffassung der Finanzverwaltung. Drei Bausteine lassen sich getrennt nutzen oder kombinieren. Die folgenden Beträge und Grenzen geben den Stand 06/2026 wieder und sind im Einzelfall zu prüfen.

BausteinRechtsgrundlageHöchstbetragRhythmusLohnsteuer / SV
Sachbezugs-Freigrenze§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG50 € / Monatmonatlichnach Maßgabe der Vorschrift lohnsteuer- & sv-frei
Aufmerksamkeit zum persönlichen AnlassR 19.6 LStR (Verwaltungsauffassung), im Einzelfall zu prüfen60 € / Anlassje persönlichem Anlassnach Maßgabe der Vorschrift lohnsteuer- & sv-frei
Pauschalierte Sachzuwendung§ 37b EStGbis 10.000 € / Jahrjährlich30 % Pauschalsteuer (AG); SV ggf. zusätzlich

Hinweis: Die 50-€-Grenze ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Wird sie auch nur um einen Cent überschritten, ist der gesamte Sachbezug des Monats lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Beträge und Schwellen Stand 06/2026 — keine Steuerberatung.

Baustein 1 — die 50-€-Sachbezugs-Freigrenze (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG)

Das ist das Herzstück: Bis zu 50 € pro Monat kannst du deinen Mitarbeitern in Sachform gewähren, die nach Maßgabe der Vorschrift lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei bleiben (Stand 06/2026). Die wesentlichen Voraussetzungen:

  • Sachbezug, kein Bargeld. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs gelten physische Edelmetalle als Barren als Sachbezug.
  • Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn — der Sachbezug kommt on top, nicht statt Gehalt (Zusätzlichkeitserfordernis).
  • Pro Monat, nicht pro Jahr — die Grenze gilt monatlich.
  • Freigrenze: Bei Überschreitung wird der gesamte Betrag steuer- und sv-pflichtig.
  • Nur Barren, keine Anlagemünzen. Anlagemünzen sind in ihren Herkunftsländern formal gesetzliches Zahlungsmittel und gelten aus deutscher Steuersicht als Geld, nicht als Sachbezug.

Profitieren können grundsätzlich alle Mitarbeitergruppen — Vollzeit, Teilzeit, Minijobber, Auszubildende sowie Geschäftsführer (auch Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, sofern ein Dienstvertrag vorliegt). Ob und wie das in deinem Fall greift, klärt deine Steuerberatung (Stand 06/2026, im Einzelfall prüfen).

Baustein 2 — 60 € zum persönlichen Anlass (R 19.6 LStR)

Zusätzlich zur monatlichen 50-€-Schiene und ohne Anrechnung darauf kannst du zu persönlichen Ereignissen bis zu 60 € pro Anlass als Aufmerksamkeit zuwenden (Stand 06/2026). Anerkannt sind persönliche Anlässe wie Geburtstag, Hochzeit, Geburt eines Kindes, bestandene Prüfung, Beförderung oder Dienstjubiläum. Nicht anerkannt sind allgemeine Feste wie Weihnachten oder Ostern, weil sie keine persönlichen Ereignisse sind. Auch hier gilt: Freigrenze (bei Überschreitung voll steuerpflichtig), Dokumentation des Anlasses, Gewährung im Ereignismonat. Im Einzelfall mit der Steuerberatung prüfen — keine Steuerberatung.

Baustein 3 — Pauschalierung nach § 37b EStG

Für größere Sachzuwendungen — etwa als Sonder-Anerkennung oder für Geschäftsführer — erlaubt § 37b EStG die Pauschalierung mit 30 % bis zu 10.000 € pro Empfänger und Jahr (Stand 06/2026). Die Pauschalsteuer trägt der Arbeitgeber; Sozialversicherungsbeiträge können zusätzlich anfallen. Wichtig: Die Anwendung gilt einheitlich für alle Sachzuwendungen eines Kalenderjahres und setzt — wie die anderen Bausteine — voraus, dass die Zuwendung zusätzlich zum Lohn erfolgt. Ob § 37b für dich sinnvoll ist, ist eine Frage für deine Steuerberatung.

Praxisfall: 10 Mitarbeiter × 50 € pro Monat

Rechenbeispiel (sachlich)

Du gewährst 10 Mitarbeitern je 50 € pro Monat als Sachbezug in physischen Barren — zusätzlich zum Lohn.

  • Pro Mitarbeiter und Monat: 50 €
  • Pro Mitarbeiter und Jahr: 12 × 50 € = 600 €
  • Für 10 Mitarbeiter und Jahr: 10 × 600 € = 6.000 €

Bei einer klassischen Brutto-Erhöhung würde ein erheblicher Teil dieses Betrags in Lohnsteuer und Sozialabgaben fließen, bevor er beim Mitarbeiter ankommt. Als Sachbezug bleibt der Betrag nach Maßgabe der Vorschrift lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei (Stand 06/2026) — der Aufwand für dich entspricht im Wesentlichen dem Sachbezugsbetrag selbst, zuzüglich der vorab offengelegten Lagerkosten beim Lagerbetreiber. Ob Lager-, Transaktions- oder Nebenkosten in die Bewertung des Sachbezugs einzubeziehen sind oder separat vom Mitarbeiter getragen werden müssen, ist vor Umsetzung mit der Steuerberatung zu klären — in der Praxis sollte ein Sicherheitsabstand zur 50-€-Freigrenze eingeplant werden.

Ergebnis: 6.000 € Sachwert-Benefit pro Jahr — bei einem Arbeitgeberaufwand nahe am reinen Sachbezugsbetrag.

Vereinfachtes Rechenbeispiel zur Veranschaulichung, keine Zusage. Die konkrete steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung hängt vom Einzelfall ab und gehört mit der Steuerberatung geprüft. Stand 06/2026.

Tankgutschein vs. Edelmetall-Sachbezug

Beide laufen über dieselbe 50-€-Freigrenze. Der Unterschied liegt in dem, was am Ende beim Mitarbeiter übrig bleibt.

KriteriumTank- / WarengutscheinEdelmetall-Sachbezug (Barren)
Steuerlicher Rahmen50-€-Freigrenze (Stand 06/2026)50-€-Freigrenze (Stand 06/2026)
CharakterKonsum — wird verbrauchtPhysischer Sachwert-Baustein, bleibt erhalten
Bleibt nach Verbrauchnichtsder Barren-Bestand des Mitarbeiters
Langfristige Wirkungeinmaliger Nutzen pro Monatkumulierter Sachwert-Bestand über die Zeit
EigentumGutschein-Guthaben beim Händlerphysisches Eigentum am Metall (je Anbietervertrag)
SpielregelnSachbezug, kein Bargeld; Freigrenze beachtennur Barren; Sachbezug, kein Bargeld; Freigrenze beachten

Vergleich der Strukturen, keine Bewertung oder Empfehlung eines einzelnen Anbieters. Wertentwicklung von Edelmetallen schwankt und ist nicht zugesagt. Stand 06/2026.

So läuft die Umsetzung — Schritt für Schritt

1

Arbeitgeber: Erstgespräch

Wir klären unverbindlich Rechtsform, Mitarbeiterzahl und welche Bausteine zu deinem Setup passen könnten.

2

Steuerberatung einbinden

Deine Steuerberatung bewertet die Bausteine und sorgt für die korrekte Eintragung in der Lohnabrechnung. Die steuerliche Beurteilung liegt dort, nicht bei mir.

3

Anbieter (Vermittlung)

Anbieterneutral wähle ich mit dir einen passenden Anbieter für physische Barren. Der Vertrag kommt zwischen euch und dem Anbieter zustande.

4

Dokumentation aufsetzen

Schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter, monatliche Aufstellung je Mitarbeiter, Nachweise zu Anlässen — alles prüfungsfest.

5

Mitarbeiter: Sachbezug läuft

Pro Mitarbeiter ein separater Zahlungseingang an den Anbieter, Barren werden zugeordnet, Lagerung nach dem jeweiligen Lager-/Versicherungsvertrag.

6

Laufende Pflege

Jährliche Aufstellung für die Buchhaltung — als Grundlage für eine mögliche Lohnsteuer-Außenprüfung. Danach läuft es planbar weiter.

Rechtliche Grenzen, die du kennen musst

Keine Gehaltsumwandlung

Der Sachbezug muss zusätzlich gewährt werden. Ein Verzicht auf bestehendes Brutto-Gehalt zugunsten des Sachbezugs ist hier ausgeschlossen.

Zusätzlichkeitserfordernis

„Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ ist gesetzlich definiert. Die Zuwendung darf bestehende Lohnansprüche nicht ersetzen oder anrechnen.

Freigrenze, nicht Freibetrag

Wird die 50-€- bzw. 60-€-Grenze überschritten, ist der gesamte Betrag steuer- und sv-pflichtig — nicht nur der übersteigende Teil.

Dokumentationspflicht

Vereinbarung, monatliche Aufstellung, Anlassnachweise, Lohnabrechnung mit eingetragenem Sachbezug. Ohne saubere Unterlagen wird es bei einer Prüfung schwierig.

Diese Grenzen geben den Stand 06/2026 wieder und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. Im Einzelfall mit der Steuerberatung prüfen.

Häufige Fragen von Arbeitgebern

Funktioniert das auch für Minijobber und Auszubildende?

Grundsätzlich ja — die 50-€-Sachbezugs-Freigrenze gilt für alle Mitarbeitergruppen, auch Minijobber, Teilzeitkräfte und Auszubildende, sofern der Sachbezug zusätzlich zum Lohn gewährt wird. Die konkrete Behandlung im Einzelfall klärt deine Steuerberatung (Stand 06/2026). Dies ist keine Steuerberatung.

Kann ich als GmbH-Geschäftsführer den Sachbezug auch für mich selbst nutzen?

Steuerlich wird der Geschäftsführer einer GmbH als Arbeitnehmer seiner Gesellschaft betrachtet, sofern ein Dienstvertrag vorliegt — das gilt grundsätzlich auch für Gesellschafter-Geschäftsführer. Bei Gesellschafter-Geschäftsführern sollte zusätzlich geprüft werden, ob die Vereinbarung fremdüblich, klar dokumentiert und im Voraus getroffen wurde — andernfalls können steuerliche Risiken wie eine verdeckte Gewinnausschüttung entstehen. Ob die Bausteine in deiner konkreten Konstellation greifen, prüft deine Steuerberatung. Stand 06/2026, im Einzelfall prüfen — keine Steuerberatung.

Muss ich allen Mitarbeitern dasselbe gewähren?

Eine differenzierte Gewährung kann möglich sein, sollte aber nach sachlichen Kriterien erfolgen und arbeitsrechtlich geprüft werden; die Auswahl sollte vorab sauber dokumentiert werden. Bei der Pauschalierung nach § 37b EStG ist allerdings zu beachten, dass die einmal gewählte Anwendung einheitlich für alle Sachzuwendungen eines Kalenderjahres gilt. Details klärt deine Steuerberatung (Stand 06/2026).

Was passiert, wenn ein Mitarbeiter den Job wechselt?

Soweit das Edelmetall nach Anbieter- und Lagervertrag bereits dem Mitarbeiter zugeordnet und wirksam übertragen wurde, bleibt es grundsätzlich sein Eigentum. Die konkrete Behandlung bei Kündigung, Ruhen oder Fortführung ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag.

Warum nur Barren und keine Anlagemünzen?

Für die steuerfreie Sachbezugs-Mechanik kommen nur Barren in Frage. Anlagemünzen sind in ihren Herkunftsländern formal gesetzliches Zahlungsmittel und gelten aus deutscher Steuersicht als Geld, nicht als Sachbezug. Vermittelt werden ausschließlich physische Barren. Stand 06/2026.

Fallen für die Mitarbeiter Kosten an?

Für die Lagerung beim jeweiligen Lagerbetreiber fallen Lagerkosten an. Diese sind planbar und werden vorab offengelegt. Eine separate Vermittlungsrechnung entsteht nicht, sofern nicht vorab etwas anderes vereinbart wird.

Was sieht das Finanzamt bei einer Lohnsteuer-Außenprüfung?

Geprüft wird vor allem die Dokumentation: die schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter, die monatliche Aufstellung je Mitarbeiter, die Lohnabrechnung mit eingetragenem Sachbezug sowie bei Anlasszuwendungen der Nachweis des persönlichen Anlasses. Sind die Unterlagen sauber, lässt sich die Behandlung belegen. Stand 06/2026 — keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Ist das eine Kapitalanlage oder ein Steuersparmodell?

Nein. Es ist ein zusätzlicher Sachwert-Benefit für Mitarbeiter auf Basis bestehender Vorschriften des Einkommensteuergesetzes — keine Kapitalanlage und keine Anlageberatung. Wertentwicklungen von Edelmetallen schwanken und sind nicht zugesagt. Die steuerliche Beurteilung liegt bei deiner Steuerberatung. Stand 06/2026.

Sachbezugs-Check für Unternehmer

Lass uns in einem unverbindlichen Gespräch klären, ob und wie Edelmetalle als Mitarbeiter-Benefit zu deinem Betrieb passen — mit deiner Steuerberatung an deiner Seite.

Sachbezugs-Modell für meinen Betrieb prüfen lassen

Kostenlos & unverbindlich · anbieterneutral · keine Steuer- oder Rechtsberatung

Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Alfred Lohmann ist reiner Vermittler für physische Edelmetalle; Kauf-, Liefer- und Lagerverträge kommen ausschließlich zwischen Kunde und jeweiligem Anbieter zustande. Alle genannten Beträge, Freigrenzen und steuerlichen Aussagen beziehen sich auf den Stand 06/2026 und sind im Einzelfall mit der Steuerberatung zu prüfen. Vermittelt werden ausschließlich Barren. Wertentwicklungen von Edelmetallen schwanken und sind nicht zugesagt.