Edelmetalle als steuerfreie Sachbezüge
Wie Arbeitgeber Mitarbeitern zusätzlich zum Lohn Gold, Silber, Platin oder Palladium zukommen lassen — steuer- und sozialversicherungsfrei, rechtssicher dokumentiert.
Edelmetalle als Sachbezug sind kein Steuersparmodell und keine Brutto-Umwandlung. Es geht um Lohn-Extras, die du als Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt gewährst — und die deine Mitarbeiter ohne Abgaben in Form von echten Goldbarren, Silberbarren oder anderen Anlagebarren erhalten.
Drei legale Mechaniken
- § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG — 50 €/Monat Sachbezug: monatlich, sv- und steuerfrei, an jeden Mitarbeiter, in Form von LBMA-zertifizierten Barren
- § 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG — 60 €/Anlass: bei persönlichen Anlässen (Geburtstag, Hochzeit, Geburt, Dienstjubiläum). Mehrmals jährlich möglich, aber nur an konkreten Anlassen — nicht zu Weihnachten oder Ostern
- § 37b EStG — bis 10.000 €/Jahr/Empfänger: für größere Zuwendungen (typisch Geschäftsführer-Bonus, Sonderprämien). Arbeitgeber zahlt 30 % Pauschalsteuer; sozialversicherungspflichtig
Wichtig: Barren, keine Münzen
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinen Urteilen vom 11. November 2010 (Az. VI R 41/10, VI R 21/09, VI R 27/09) klargestellt: Edelmetalle sind als Sachbezug grundsätzlich anerkannt — aber nur Barren in Anlagequalität. Anlagemünzen wie Krügerrand, Wiener Philharmoniker oder Maple Leaf gelten in ihren Herkunftsländern formal als Zahlungsmittel und scheiden damit als Sachbezug aus.
Was wir für dich tun
Für Arbeitgeber, die das Thema sauber aufsetzen wollen: Wir liefern die Barren in passender Stückelung (1g, 5g, 10g, 50g — je nach Mechanik), dokumentieren die Sachbezugs-Lieferung revisionssicher und stimmen den Prozess mit deinem Steuerberater ab. Mehr zur Gesamtstrategie für Unternehmen findest du unter Edelmetalle für Unternehmer.
Steuerliche Voraussetzungen — bitte vor Umsetzung prüfen
Die 50 €-Grenze ist eine Freigrenze, kein Freibetrag: Wird sie überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig — nicht nur der überschießende Anteil. Voraussetzung für die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit sind insbesondere Sachbezug statt Barlohn, Zusätzlichkeit zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn (keine Gehaltsumwandlung), saubere Bewertung und revisionssichere Dokumentation. Die Sozialversicherungsfreiheit hängt von der korrekten lohnsteuerlichen Einordnung ab. Die Umsetzung sollte vorab mit dem Steuerberater abgestimmt werden.
Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Steuerberatung. Konkrete Sachbezugs-Konstellationen besprich bitte mit deinem Steuerberater. Stand der gesetzlichen Beträge: 2026 (50 €/Mt., 60 €/Anlass, 10.000 €/Jahr).

