Teilnahmebedingungen
Diese Bedingungen gelten für die Verlosung von drei Teilnahmeplätzen an einer geführten Besichtigung eines Schweizer Zollfreilagers am 11. März 2027. Zur Aktionsseite: edelmetallvermittlung.de/zollfreilager-gewinnen
1. Veranstalter
Alfred Lohmann
edelmetallvermittlung.de
Königstraße 44
59821 Arnsberg
E-Mail: info@edelmetallvermittlung.de
Veranstalter dieser Verlosung und verantwortlich für ihre ordnungsgemäße Durchführung ist Alfred Lohmann.
Die Besichtigung selbst wird nicht vom Veranstalter der Verlosung durchgeführt, sondern von dem Unternehmen, das die Tagesveranstaltung am Zollfreilager ausrichtet. Dieses Unternehmen wird in diesen Bedingungen einheitlich als Leistungserbringer bezeichnet. Ihm obliegen Programm, Zutritt, Sicherheitsvorgaben und Identitätsprüfung vor Ort. Alfred Lohmann koordiniert die Teilnahme als Vermittler und betreibt kein Zollfreilager.
2. Aktionszeitraum
Die Teilnahme ist ab dem 16. Oktober 2026, 00:00 Uhr (deutsche Ortszeit) über das Teilnahmeformular unter der in Ziffer 3 genannten Adresse möglich und endet am 31. Dezember 2026, 23:59 Uhr (Teilnahmeschluss). Maßgeblich ist der Eingang der Anmeldung auf dem System des Veranstalters. Die Anmeldung wird erst durch die Bestätigung nach Ziffer 3 wirksam; dafür besteht Zeit bis zum 3. Januar 2027, 23:59 Uhr. Nicht berücksichtigt werden Anmeldungen, die nach dem Teilnahmeschluss eingehen, und Anmeldungen, die bis zum 3. Januar 2027, 23:59 Uhr nicht bestätigt sind.
3. Teilnahme
Die Teilnahme erfolgt ausschließlich über das Teilnahmeformular unter edelmetallvermittlung.de/zollfreilager-gewinnen.
Die Teilnahme ist vollständig kostenlos. Weder ein Kauf noch ein Vertragsabschluss, eine Beratung, die Erteilung einer Werbeeinwilligung oder eine sonstige entgeltliche Leistung sind Voraussetzung für die Teilnahme oder erhöhen die Gewinnchance.
Die Teilnahme wird erst wirksam, wenn der Bestätigungslink aufgerufen und die Teilnahme auf der anschließend angezeigten Seite ausdrücklich bestätigt wird. Der Link wird nach dem Absenden des Formulars an die angegebene E-Mail-Adresse versendet. Der bloße Aufruf des Links trägt nichts ein; das verhindert, dass ein automatischer Prüfdienst des E-Mail-Anbieters die Teilnahme ungewollt bestätigt. Der Link ist höchstens sieben Tage gültig, längstens jedoch bis zum 3. Januar 2027, 23:59 Uhr. Damit kann auch bestätigen, wer sich erst kurz vor Teilnahmeschluss anmeldet: Die Anmeldung muss bis zum 31. Dezember 2026, 23:59 Uhr eingehen, die Bestätigung bis zum 3. Januar 2027, 23:59 Uhr. Bei Anmeldungen der letzten Tage verkürzt sich die Sieben-Tage-Frist entsprechend. Eine bis dahin nicht bestätigte Teilnahme nimmt an der Ziehung nicht teil. Verfällt der Link, ist eine erneute Teilnahme mit derselben E-Mail-Adresse möglich; dabei wird ein neuer Link ausgestellt.
Der Gewinn ist an einen festen Termin gebunden. Eine Teilnahme ist deshalb nur sinnvoll, wenn die teilnehmende Person am 11. März 2027 tatsächlich teilnehmen kann; der Platz ist personengebunden und kann nach Ablauf der Meldefrist nach Ziffer 8 nicht mehr übertragen werden.
Jede Person darf nur einmal teilnehmen. Für jede Teilnahme ist eine eigene, individuell erreichbare E-Mail-Adresse erforderlich. Mehrere Teilnahmen derselben Person, auch unter Verwendung verschiedener E-Mail-Adressen, sind ausgeschlossen.
4. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die
- zum Zeitpunkt der Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet haben und
- ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Ausgeschlossen sind der Veranstalter, mit der Durchführung der Aktion beauftragte Personen, Mitarbeitende des Leistungserbringers sowie jeweils deren Haushaltsangehörige.
5. Gewinn
Verlost werden drei Teilnahmeplätze für jeweils eine Person an einer geführten Besichtigung eines Schweizer Zollfreilagers in der Nähe des Flughafens Zürich. Die Tagesveranstaltung beginnt um 8:00 Uhr und endet voraussichtlich um 18:00 Uhr. Der Ablauf im Einzelnen kann sich ändern.
Der Gewinn umfasst die Teilnahme an der Tagesveranstaltung mit
- Besichtigung des Zollfreilagers unter fachkundiger Führung,
- den Vorträgen der Referenten und Gastredner vor Ort,
- gemeinsamem Mittagessen,
- alkoholfreien Getränken während der gesamten Veranstaltung sowie
- Kaffee und Kuchen am Nachmittag.
Nicht enthalten sind insbesondere An- und Abreise sowie eine Übernachtung. Ebenfalls nicht enthalten sind alkoholische Getränke außerhalb des Programms, Versicherungen und sämtliche sonstigen persönlichen Nebenkosten. Diese Kosten trägt der Gewinner selbst.
Der reguläre Preis der Teilnahme beträgt nach der derzeit gültigen Preisliste des Leistungserbringers 130 € je Person; maßgeblich ist der zum Start der Aktion am 16. Oktober 2026 auf edelmetallvermittlung.de/zollfreilager-besichtigung ausgewiesene Preis.
Eine Barauszahlung und ein Umtausch sind ausgeschlossen.
Der Gewinn ist an die gewinnende Person gebunden. Ob und unter welchen Voraussetzungen eine andere Person an ihrer Stelle teilnehmen kann, regelt Ziffer 8. Eine entgeltliche Weitergabe des Gewinns ist ausgeschlossen.
6. Gewinnerermittlung
Die Ziehung findet am Donnerstag, 7. Januar 2027 statt. Das Verfahren ist so angelegt, dass das Ergebnis für jeden Teilnehmer nachrechenbar und für den Veranstalter nicht steuerbar ist.
Ziehungs-ID. Jede Teilnahme erhält bereits bei der Anmeldung eine zufällige, zwölfstellige Ziehungs-ID aus einem kryptografisch sicheren Zufallsverfahren; an der Ziehung nimmt sie teil, sobald die Teilnahme wirksam bestätigt ist. Die ID besteht ausschließlich aus den Zeichen 23456789ABCDEFGHJKLMNPQRSTUVWXYZ — Ziffern und Buchstaben, die sich leicht verwechseln lassen, sind ausgenommen. Sie wird gegen bereits vergebene IDs auf Einmaligkeit geprüft und nicht aus Namen, E-Mail-Adresse oder Zeitpunkt abgeleitet. Sie wird dem Teilnehmer unmittelbar nach der Bestätigung angezeigt und per E-Mail mitgeteilt. Für Außenstehende enthält die Ziehungs-ID keine identifizierenden Angaben.
Veröffentlichung der Liste. Spätestens am 4. Januar 2027, 18:00 Uhr werden auf der Aktionsseite veröffentlicht:
- die vollständige Liste aller Ziehungs-IDs als Textdatei, aufsteigend nach der Bytefolge (Zeichencodes) sortiert, eine ID je Zeile, Zeichensatz UTF-8, Zeilenende LF — auch nach der letzten Zeile,
- die SHA-256-Prüfsumme genau dieser Datei sowie
- das nachstehende Rechenverfahren.
Jeder Teilnehmer kann anhand seiner Ziehungs-ID prüfen, dass er in der Liste enthalten ist. Namen, E-Mail-Adressen und Telefonnummern werden nicht veröffentlicht.
Zusätzlicher Zeitnachweis. Die Prüfsumme wird am selben Tag zusätzlich im WhatsApp-Kanal von edelmetallvermittlung.de veröffentlicht und per E-Mail an die Redaktion des Verlags gesendet, in dem die Anzeige erschienen ist. Damit entstehen zeitlich dokumentierte Nachweise außerhalb der Aktionsseite. Maßgeblich ist dabei die E-Mail an den Verlag: Ihr Versandzeitpunkt und ihre technische Versandkennung werden festgehalten. Der Beitrag im WhatsApp-Kanal dient der Transparenz gegenüber den Followern; er ist dort nach den Regeln der Plattform nur begrenzt haltbar und wird deshalb nicht als dauerhafter Nachweis herangezogen.
Startwert. Der Startwert ergibt sich aus einem zum Zeitpunkt der Listenveröffentlichung noch unbekannten öffentlichen Ereignis: der Ziehung LOTTO 6aus49 vom Mittwoch, 6. Januar 2027. Er wird nach folgendem Muster gebildet, mit zweistelligen Zahlen in der auf lotto.de veröffentlichten aufsteigenden Reihenfolge:
Die Zahlen im Beispiel dienen nur der Veranschaulichung des Formats. Maßgeblich ist das auf lotto.de offiziell veröffentlichte Ergebnis.
Ist bis Donnerstag, 7. Januar 2027, 12:00 Uhr MEZ auf lotto.de kein vollständiges offizielles Ergebnis dieser Ziehung veröffentlicht, wird die nächste reguläre Ziehung LOTTO 6aus49 verwendet, deren vollständiges Ergebnis auf lotto.de veröffentlicht wird. Wird ein zunächst veröffentlichtes Ergebnis vor der endgültigen Feststellung der Gewinner offiziell korrigiert, ist das korrigierte Ergebnis maßgeblich. Verwendete Quelle und Abrufzeitpunkt werden im Ziehungsprotokoll festgehalten.
Rechenverfahren. Für jede Ziehungs-ID der veröffentlichten Liste wird der SHA-256-Wert über die UTF-8-Bytes ohne Byte-Order-Mark der Zeichenfolge Startwert + senkrechter Strich + Ziehungs-ID gebildet, ohne abschließenden Zeilenumbruch. Der Wert wird als 64-stellige Hexadezimalzeichenfolge in Kleinbuchstaben dargestellt. Die Liste wird nach dieser Zeichenfolge aufsteigend lexikografisch sortiert. Ergeben sich für zwei Einträge dieselbe Zeichenfolge, entscheidet die Ziehungs-ID in aufsteigender lexikografischer Reihenfolge.
Die veröffentlichte Prüfsumme der Liste ist der SHA-256-Wert über exakt die Bytes der oben beschriebenen kanonischen Datei, ebenfalls als 64-stellige Hexadezimalzeichenfolge in Kleinbuchstaben.
Rangfolge. Aus dem veröffentlichten Rechenverfahren ergibt sich eine vollständige Rangfolge aller in der Ziehungsliste enthaltenen Ziehungs-IDs. Nach der Ziehung wird diese Rangfolge vollständig auf der Aktionsseite veröffentlicht, nicht nur ihr Anfang. Sie enthält keine zusätzlichen Angaben: Die Ziehungs-IDs stehen bereits in der zuvor veröffentlichten Liste, und die Reihenfolge lässt sich aus Liste und Startwert ohnehin von jedem selbst errechnen.
Die ersten drei zulässigen Ränge sind die Gewinner. Alle nachfolgenden zulässigen Ränge dienen in ihrer feststehenden Reihenfolge als Ersatzränge. Ein Nachrücken ist damit über die gesamte Rangfolge hinweg möglich und jederzeit nachvollziehbar.
Weil die Liste feststeht, bevor der Startwert bekannt ist, und weil der Startwert aus einer öffentlichen Ziehung stammt, ist das Ergebnis eindeutig bestimmt. Eine wiederholte Ziehung mit abweichendem Ergebnis ist ausgeschlossen.
Was das Verfahren nicht leistet. Es belegt die Unverändertheit der veröffentlichten Liste und die zwingende Rangfolge nach Bekanntwerden des Zufallswerts. Es ersetzt keine unabhängige Prüfung, dass in der Liste sämtliche und ausschließlich wirksame Teilnahmen enthalten sind. Jeder Teilnehmer kann jedoch anhand seiner eigenen Ziehungs-ID prüfen, dass seine Teilnahme enthalten ist.
Rangfolge und Gewinnberechtigung. Die nach dem Rechenweg entstandene Rangfolge steht mit dem Startwert unveränderlich fest und wird nicht angetastet. Davon zu unterscheiden ist die Frage, ob die Person hinter einer Ziehungs-ID zum Zeitpunkt der Feststellung noch teilnahmeberechtigt ist. Erweist sich ein für einen Gewinn vorgesehener Eintrag als nicht teilnahmeberechtigt oder liegt ein Ausschlussgrund nach Ziffer 10 vor, rückt die nächstplatzierte zulässige Ziehungs-ID aus der veröffentlichten Rangfolge nach. Weil die Rangfolge vollständig veröffentlicht ist, ist jeder Nachrücker vorab erkennbar. Der Vorgang und sein Zeitpunkt werden im Ziehungsprotokoll festgehalten, ohne personenbezogene Angaben zu veröffentlichen. Nach dem Stichtag der Festschreibung (Ziffer 9) ist eine Rücknahme nicht mehr möglich; die Rangfolge bleibt davon also unberührt.
Prüfung und Freigabe. Die endgültige Entscheidung über die Feststellung der Gewinner trifft der Veranstalter nach eigener Prüfung; die technische Berechnung dient dabei als überprüfbares Hilfsmittel. Er ist befugt und verpflichtet, ein fehlerhaftes oder auf unrichtigen Ausgangsdaten beruhendes Ergebnis zurückzuweisen und nach dem veröffentlichten Verfahren neu zu ermitteln. Geprüft wird vor der endgültigen Feststellung: Prüfsumme der veröffentlichten Liste, Teilnehmerzahl, das offizielle Lottoergebnis gegen lotto.de, die genaue Form des Startwerts, das Ergebnis gegen eine zweite, unabhängige Berechnung sowie die Behandlung etwaiger Ausschlüsse nach der vorstehenden Regel. Die Prüfung wird als Protokoll mit Name und Zeitpunkt festgehalten. Erst danach werden die Gewinner festgestellt und benachrichtigt. Ein richtig ermitteltes Ergebnis wird dabei nicht nach Ermessen verändert. Wird ein technischer oder rechnerischer Fehler festgestellt, wird ausschließlich derselbe veröffentlichte Rechenweg mit den richtigen Ausgangsdaten erneut angewendet und die Korrektur im Protokoll festgehalten.
Bei wenigen Teilnahmen. Sind mindestens drei wirksame Teilnahmen vorhanden, werden die ersten drei Ränge Gewinner; alle weiteren Ränge sind Ersatzränge in ihrer Reihenfolge. Sind weniger als drei wirksame Teilnahmen vorhanden, gewinnt jede wirksame Teilnahme einen Platz, und nicht besetzbare Gewinnplätze bleiben unbesetzt. Liegt keine wirksame Teilnahme vor, wird kein Gewinn vergeben.
Dauer der Veröffentlichung. Die Liste der Ziehungs-IDs bleibt bis zum 30. April 2027 auf der Aktionsseite abrufbar und wird danach entfernt. Sie ist von der Suchmaschinen-Indexierung ausgenommen.
Über die Ziehung wird zusätzlich ein Protokoll mit Zeitpunkt, Teilnehmerzahl, Prüfsumme, verwendetem Startwert und den gezogenen Ziehungs-IDs erstellt. Es wird höchstens drei Jahre aufbewahrt und auf Anfrage zugänglich gemacht, soweit dabei keine Daten anderer Teilnehmer offengelegt werden.
7. Benachrichtigung und Annahme
Die Gewinner werden nach der Ziehung per E-Mail an die im Teilnahmeformular angegebene Adresse benachrichtigt. Wurde freiwillig eine Telefonnummer ausschließlich für den Gewinnfall angegeben, kann die Benachrichtigung ergänzend telefonisch erfolgen.
Der Gewinn ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Benachrichtigung anzunehmen. Dafür stehen zwei gleichwertige Wege offen: der in der Benachrichtigung enthaltene Annahmelink oder eine Erklärung in Textform, etwa eine Antwort per E-Mail. Über die eingegangene Zusage oder Absage erhält die gewinnende Person unverzüglich eine Bestätigung per E-Mail. Die Annahmefrist endet in jedem Fall spätestens am 17. Februar 2027, 12:00 Uhr. Erfolgt die Benachrichtigung weniger als 14 Tage vor diesem Zeitpunkt, verkürzt sich die Frist entsprechend; der genaue Ablaufzeitpunkt wird in der Benachrichtigung genannt. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung oder wird die Annahme abgelehnt, verfällt der Anspruch. Dasselbe gilt, wenn die Benachrichtigung an die angegebene E-Mail-Adresse dauerhaft nicht zustellbar ist und auch ein erneuter Zustellversuch erfolglos bleibt; wurde freiwillig eine Telefonnummer angegeben, wird zuvor ergänzend ein Kontaktversuch über diese Nummer unternommen. Dasselbe gilt, wenn ein Gewinner nach der Annahme und vor der Meldefrist nach Ziffer 8 absagt. In diesen Fällen rückt der nächste Ersatzgewinner in der bei der Ziehung festgelegten Reihenfolge nach; für ihn beginnt die Annahmefrist mit Zugang seiner Benachrichtigung neu.
Das Nachrücken ist nur möglich, solange die unter Ziffer 8 genannte Meldefrist am 17. Februar 2027 noch eingehalten werden kann. Ist sie verstrichen, bleibt der Platz unbesetzt. Ein Nachrücken unterbleibt außerdem, wenn im Zeitpunkt des Nachrückens weniger als 48 Stunden bis zur Meldefrist verbleiben; eine Annahmefrist von wenigen Stunden wäre keine ernsthafte Möglichkeit zur Annahme. Der Platz bleibt dann unbesetzt.
Teilnehmer, die nicht gewonnen haben, erhalten keine gesonderte Nachricht. Die Gewinner werden nicht öffentlich genannt.
8. Durchführung der Besichtigung
Die verlosten Plätze gelten für einen festen Veranstaltungstag: Donnerstag, 11. März 2027. Dieser Termin steht in der Anzeige und auf der Aktionsseite und ist Bestandteil der Gewinnbeschreibung.
Jeder Gewinner organisiert seine An- und Abreise eigenständig. Eine gemeinsame Gruppenanreise findet nicht statt. Für die Besichtigung am Nachmittag erfolgt der Weg zum Lager in kleinen Gruppen mit eigenem Fahrzeug. Die genaue Anschrift des Veranstaltungsorts sowie eine Hotelempfehlung werden nach Annahme des Gewinns per E-Mail mitgeteilt.
Für die Besetzung der Plätze gilt folgende Meldefrist:
| Frist | Bedeutung |
|---|---|
| Meldefrist 22 Tage vor dem Veranstaltungstag, also bis zum 17. Februar 2027 | Bis hierhin müssen dem Leistungserbringer die Namen der teilnehmenden Personen vorliegen, damit er die Identitätsprüfung durchführen kann. Bis zu diesem Zeitpunkt sind auch das Nachrücken eines Ersatzgewinners und die Benennung einer Ersatzperson möglich. |
Die Plätze werden vom Veranstalter zunächst auf seinen Namen gebucht; die Namen der teilnehmenden Personen werden bis zur Meldefrist nachgemeldet. Nach Ablauf der Meldefrist steht fest, wer teilnimmt. Ein späterer Wechsel ist nur möglich, soweit der Leistungserbringer ihn im Einzelfall zulässt; ein Anspruch darauf besteht nicht.
Eine fristgerecht benannte Ersatzperson wird zugelassen, sofern sie zum Zeitpunkt ihrer Benennung mindestens 18 Jahre alt ist und ihren Wohnsitz in Deutschland hat und die objektiven Identifikations-, Sicherheits- und Zutrittsanforderungen des Leistungserbringers rechtzeitig erfüllt werden können. Für einen zulässigen Personenwechsel entstehen dem Gewinner und der Ersatzperson keine Umbuchungskosten; etwaige Gebühren des Leistungserbringers trägt der Veranstalter.
Nach Ablauf der Meldefrist ist eine Benennung nicht mehr möglich. Sagt ein Gewinner erst danach ab, findet grundsätzlich kein Nachrücken mehr statt; lässt der Leistungserbringer ausnahmsweise noch eine Ummeldung zu, kann der Veranstalter den nächstplatzierten Ersatzrang berücksichtigen, ein Anspruch darauf besteht nicht. Nimmt ein Gewinner den Platz am festgelegten Termin nicht wahr und wurde keine Ersatzperson zugelassen, verfällt der Gewinn. Ein Anspruch auf einen Ersatztermin, eine Auszahlung oder eine andere Leistung besteht nicht.
Der Zutritt setzt die rechtzeitige Erfüllung der vorab mitgeteilten Identifikations-, Sicherheits- und Zutrittsanforderungen des Leistungserbringers voraus. Am Veranstaltungstag ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass im Original mitzuführen; Kopien, Fotos oder sonstige Abbildungen werden nicht anerkannt. Wird der Zutritt aufgrund fehlender oder unrichtiger Angaben, fehlender erforderlicher Ausweisdokumente oder aus sonstigen sachlich gerechtfertigten Sicherheits- oder Identifikationsgründen verweigert, die der Teilnehmer zu vertreten hat, besteht kein Anspruch auf Ersatz. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Kann die Besichtigung aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, nicht stattfinden, wird ein Ersatztermin angeboten. Ist auch das nicht möglich, bietet der Veranstalter einen nach Art und wirtschaftlichem Wert vergleichbaren Ersatzgewinn an. Ein Anspruch auf Auszahlung des Gegenwerts besteht nicht. Zwingende gesetzliche Ansprüche der Gewinner bleiben unberührt.
9. Rücknahme der Teilnahme
Eine Teilnahme kann bis zum 3. Januar 2027, 23:59 Uhr MEZ zurückgenommen werden. Eine formlose Nachricht an info@edelmetallvermittlung.de genügt. Anschließend wird die für die Ziehung maßgebliche Liste endgültig festgeschrieben; danach ist eine Rücknahme nicht mehr möglich, weil die Liste sonst ihre Beweisfunktion verlöre. Ein zugeteilter Gewinn kann aber jederzeit abgelehnt werden.
Davon zu unterscheiden sind die datenschutzrechtlichen Betroffenenrechte, insbesondere das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO. Sie bestehen unabhängig hiervon und sind in den Datenschutzhinweisen beschrieben.
Eine Rücknahme, die nach der Veröffentlichung der Ziehungsliste am 4. Januar 2027 erklärt wird, lässt die Liste unberührt — sie ist mit ihrer Prüfsumme festgeschrieben und kann nicht mehr geändert werden, ohne die Nachprüfbarkeit der Ziehung zu zerstören. Die Ziehungs-ID nimmt deshalb an der Ziehung teil; die Erklärung wird in diesem Fall wie eine Absage des Gewinns behandelt, und der Platz geht an den nächsten Rang der Ersatzreihenfolge.
10. Ausschluss von der Teilnahme
Der Veranstalter kann Teilnehmer ausschließen, die
- vorsätzlich oder erheblich unrichtige Angaben machen, soweit diese die Teilnahmevoraussetzungen oder die ordnungsgemäße Durchführung der Verlosung betreffen,
- mehrfach oder unter verschiedenen Identitäten teilnehmen,
- automatisierte Verfahren zur massenhaften Teilnahme, zur Mehrfachteilnahme oder zur Umgehung technischer Schutzmaßnahmen einsetzen oder
- den Ablauf der Aktion auf andere Weise vorsätzlich manipulieren.
Ein bereits zugeteilter Gewinn kann in diesen Fällen nachträglich entzogen werden, sofern der Ausschlussgrund die wirksame Teilnahme oder die ordnungsgemäße Gewinnerermittlung betrifft und der Entzug verhältnismäßig ist.
11. Rolle des Veranstalters
Für die Durchführung dieser Verlosung ist Alfred Lohmann Veranstalter und Ansprechpartner. Davon getrennt gilt für den Bereich der Edelmetalle: Alfred Lohmann ist Vermittler für physische Edelmetalle und kein Verkäufer. Kauf-, Liefer-, Lager- und Verwahrverträge kommen ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter zustande. Es erfolgt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung.
12. Datenschutz
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist der unter Ziffer 1 genannte Veranstalter. Die vollständigen Informationen nach Art. 13 DSGVO, einschließlich der Betroffenenrechte und des Beschwerderechts, stehen in den Datenschutzhinweisen.
Zur Durchführung der Verlosung werden Vor- und Nachname sowie E-Mail-Adresse verarbeitet. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Durchführung des Teilnahmeverhältnisses). Die Angabe ist für die Teilnahme erforderlich; ohne sie ist eine Teilnahme nicht möglich.
Die Angabe einer Telefonnummer ist freiwillig. Sie wird ausschließlich dafür verwendet, den Gewinner zu erreichen, falls die Benachrichtigung per E-Mail nicht zustellbar ist. Rechtsgrundlage ist die dabei erteilte Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; sie kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, zum Beispiel per E-Mail an info@edelmetallvermittlung.de. Ohne Telefonnummer ist die Teilnahme uneingeschränkt möglich.
Es gelten folgende Löschfristen:
| Datensatz | Löschung |
|---|---|
| Annahmecode aus der Gewinnbenachrichtigung (gespeichert wird nur sein Hashwert) | mit Ablauf der Annahmefrist, spätestens am 17. Februar 2027 |
| nicht bestätigte Teilnahmen | spätestens 14 Tage nach Eingang; der Bestätigungscode wird mit Ablauf des Links technisch ungültig, der gespeicherte Hashwert anschließend gelöscht |
| Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer von Teilnehmern ohne Gewinn | drei Monate nach der Ziehung |
| pseudonymer Nachweisdatensatz ohne Kontaktdaten (Ziehungs-ID, Zeitpunkte, Status, Fassungsnummer der Teilnahmebedingungen, Prüfsumme der Liste) | spätestens drei Jahre nach der Ziehung |
| Ersatzgewinner, die nicht nachrücken | nach Abschluss der Veranstaltung |
| Gewinner | nach Abschluss der Veranstaltung, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen |
| im Postfach gespeicherte Nachrichten zur Verlosung, einschließlich der Kopien im Ordner „Gesendet“, eingegangener Antworten und Unzustellbarkeitsnachrichten | spätestens am 30. April 2027 |
| Ziehungsprotokoll | spätestens drei Jahre nach der Ziehung |
Im Gewinnfall werden die für die Voranmeldung erforderlichen Angaben an den Leistungserbringer übermittelt; dieser hat seinen Sitz in der Schweiz. Für die Schweiz besteht ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission, die Übermittlung stützt sich auf Art. 45 DSGVO. Weitergehende Identitäts- oder Ausweisdaten erhebt der Leistungserbringer, soweit erforderlich, unmittelbar beim Gewinner.
13. Änderung oder Abbruch
Der Veranstalter kann die Aktion abbrechen oder ändern, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, den er nicht zu vertreten hat, insbesondere wenn eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr möglich ist. Änderungen erfolgen nur, soweit sie aufgrund des wichtigen Grundes erforderlich und den Teilnehmern zumutbar sind. Bereits wirksam bestätigte Teilnahmen werden bei einer Änderung soweit wie möglich weiter berücksichtigt. Muss die Verlosung vor der Gewinnerermittlung endgültig abgebrochen werden und kann sie auch in angepasster Form nicht ordnungsgemäß fortgeführt werden, endet die Aktion ohne Gewinnerermittlung. Nach der endgültigen Feststellung eines Gewinners richtet sich eine Nichtverfügbarkeit der Veranstaltung ausschließlich nach Ziffer 8. Änderungen werden auf der Aktionsseite veröffentlicht und, soweit sie bereits bestätigte Teilnehmer wesentlich betreffen, zusätzlich per E-Mail mitgeteilt.
14. Sonstiges
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Fassung 3.2, Stand 25. September 2026.

